Antrag auf Foto-/Drehgenehmigung
• Anträge für Film- und Fotoaufnahmen im Pfahlbaumuseum müssen schriftlich mindestens 10 Werktage im Voraus bei uns gestellt werden.
• Termine für Film- und Fotoaufnahmen sind nur Montag bis Freitag verfügbar; in den Innenräumen sind Aufnahmen nicht gestattet. Sonderfälle müssen aus urheberrechtlichen Gründen im Einzelfall genehmigt werden.
• Film- und Fotogenehmigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die anfallende Gebühr richtet sich nach Art und Aufwand der Film- bzw. Fotoaufnahmen. Zusätzlich sind alle im Rahmen der Aufnahmen entstehenden Nebenkosten (Personal-/Betriebskosten) vom Antragssteller zu übernehmen.
• Die Genehmigung ist nur für den beantragten Zweck gültig. Jede Weitergabe des Film- und Fotomaterials an Dritte bzw. jede anderweitige Nutzung/Einbindung des Film- und Fotomaterials bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Pfahlbaumuseum.
• Die Kostenfreie Überlassung eines Belegexemplars der Aufnahmen und die Nutzung für Informationsbroschüren und das Archiv des Museums nach Absprache ist vorzusehen.
• Foto/Drehgenehmigungen für reine Werbezwecke werden nicht erteilt
• Für Innenaufnahmen ist eine Sondergenehmigung
erforderlich.