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Antrag auf Foto-/Drehgenehmigung

• Anträge für Foto- und Videoaufnahmen im Pfahlbaumuseum müssen schriftlich mindestens 5 Werktage im Voraus bei uns gestellt werden.

• Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Werktage in Anspruch nehmen.

• Termine für Foto- und Videoaufnahmen sind nur Montag bis Freitag verfügbar. In den Innenräumen der rekonstruierten Pfahlbauhäuser und im ARCHAEORAMA sind Aufnahmen nicht gestattet. Sonderfälle müssen aus urheberrechtlichen Gründen individuell genehmigt werden.

• Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die anfallende Gebühr richtet sich nach Art und Aufwand der Film- bzw. Fotoaufnahmen. Zusätzlich sind alle im Rahmen der Aufnahmen entstehenden Nebenkosten (Personal-/Betriebskosten) vom Antragssteller zu übernehmen.

• Die Genehmigung ist nur für den beantragten Zweck gültig. Jede Weitergabe des Film- und Fotomaterials an Dritte bzw. jede anderweitige Nutzung/Einbindung des Film- und Fotomaterials bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Pfahlbaumuseum.

• Die Kostenfreie Überlassung eines Belegexemplars der Aufnahmen und die Nutzung für Informationsbroschüren und das Archiv des Museums ist gewünscht.

• Foto/Drehgenehmigungen für reine Werbezwecke, die dem Museumszweck nach Satzung entgegenstehen, werden nicht erteilt

• Für Innenaufnahmen in den Räumen der rekonstruierten Pfahlbauhäuser sowie dem ARCHAEORAMA ist eine Sondergenehmigung erforderlich.

Antrag auf Erteilung einer

Antragsteller/in, Bevollmächtigte/r, Ansprechpartner/in


Auftraggeber und Rechnungsadresse falls abweichend von o.a.:


Außenaufnahmen


Termin


Verwendungszweck


Geplante Aufnahmen


Größe des Film-/Fototeams und eingesetzte Technik


Ist der Einsatz einer Kameradrohne o.ä. vorgesehen?

Kontakt


Ist eine Weitervergabe/Verkauf des Foto- oder Filmmaterials an Dritte geplant? (z.B. an TV-Sender, Aufnahme in Bild- oder Filmarchive)


Sondernutzung von Filmmaterial


Sondernutzung von Fotomaterial


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