Antrag auf Foto-/Drehgenehmigung
• Anträge für Foto- und Videoaufnahmen im Pfahlbaumuseum müssen schriftlich mindestens 10 Werktage im Voraus bei uns gestellt werden.
• Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Werktage in Anspruch nehmen.
• Termine für Foto- und Videoaufnahmen sind nur Montag bis Freitag verfügbar. In den Innenräumen der rekonstruierten Pfahlbauhäuser sind Aufnahmen nicht gestattet. Sonderfälle müssen aus urheberrechtlichen Gründen individuell genehmigt werden.
• Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die anfallende Gebühr richtet sich nach Art und Aufwand der Film- bzw. Fotoaufnahmen. Zusätzlich sind alle im Rahmen der Aufnahmen entstehenden Nebenkosten (Personal-/Betriebskosten) vom Antragssteller zu übernehmen.
• Die Genehmigung ist nur für den beantragten Zweck gültig. Jede Weitergabe des Film- und Fotomaterials an Dritte bzw. jede anderweitige Nutzung/Einbindung des Film- und Fotomaterials bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Pfahlbaumuseum.
• Die Kostenfreie Überlassung eines Belegexemplars der Aufnahmen und die Nutzung für Informationsbroschüren und das Archiv des Museums ist gewünscht.
• Foto/Drehgenehmigungen für reine Werbezwecke, die dem Museumszweck nach Satzung entgegenstehen, werden nicht erteilt
• Für Innenaufnahmen in den Räumen der rekonstruierten Pfahlbauhäuser ist eine Sondergenehmigung erforderlich.